Das Recht auf die außerklinische Intensivpflege wird Patienten der Intensivpflege durch den Gesetzgeber zugesichert. Die außerklinische Intensivpflege gliedert sich in zwei Bereiche:
- die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI, die alle
allgemeinen pflegerischen Verrichtungen umfasst.
- die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V,
in der alle medizinischen und therapeutischen Leistungen
zusammengefasst sind. Dazu gehören auch solche, die
speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen.
Im Gegensatz zur Behandlungspflege, welche nahezu komplett von den Krankenkassen übernommen wird, können bei der Grundpflege Zuzahlungen durch den Patienten notwendig werden.
Um Sie über dieses komplexe Thema aufzuklären, werden wir gemeinsam mit Ihnen die Kostenplanung eingehend besprechen. Sie können sich in allen Bereichen der Finanzierung auf unsere fachmännische Unterstützung verlassen.
Hans Klein, Angehöriger
Schon am ersten Kontakt spürt man die positiven Folgen der individuellen und umfassenden Betreuung. Kosten und Leistungen sind tranparent aufgestellt und werden eingehalten. Bei der Kommunikation mit der Krankenkasse leistet das Team von PGS wertvolle Hilfe. Durch die umfassende Betreuung im Vorfeld haben wir unseren Vater beruhigt nach Hause bringen können.
Die Mitarbeiter helfen in jeder Situation weiter und sind auch für ganz persönliche Angelegenheiten da.
