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Außerklinische Intensivpflege

Wann sind Sie Intensivpatient

Eine Intensivpflichtigkeit liegt vor, wenn jederzeit eine akute, lebensbedrohliche Notsituation eintreten kann und deshalb eine dauerhafte Krankenbeobachtung notwendig ist. Häufig betroffen sind Patientinnen und Patienten mit schweren chronischen Krankheiten, einem künstlichen Atemweg oder wenn nach langen Krankenhausaufenthalten eine permanente Überwachung benötigt wird.

Ihr Anspruch als Intensivpatient

Als Intensivpatient haben Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse einen gesetzlich verankerten Anspruch auf überwachte häusliche Versorgung durch einen spezialisierten Intensivpflegedienst.
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Kennzeichen der Intensivpflichtigkeit

  • Unterstützung der Beatmung über eine Atemmaske
  • Versorgung eines absaugpflichtigen Tracheostomas
  • Beatmung über eine Trachelkanüle

Unterschiedliche Krankheitsbilder wie ALS, Wachkoma, Querschnittslähmung oder COPD erfordern eine zuverlässige Intensivpflege.

Typische Krankheitsbilder