Das Recht auf die außerklinische Intensivpflege wird Patienten der Intensivpflege durch den Gesetzgeber zugesichert. Die außerklinische Intensivpflege gliedert sich in zwei Bereiche:
- Die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI, die alle allgemeinen pflegerischen Verrichtungen umfasst.
- Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V,in der alle medizinischen und therapeutischen Leistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören auch solche, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen.
Im Gegensatz zur Behandlungspflege, welche nahezu komplett von den Krankenkassen übernommen wird, können bei der Grundpflege Zuzahlungen durch den Patienten notwendig werden.
Um Sie über dieses komplexe Thema aufzuklären, werden wir gemeinsam mit Ihnen die Kostenplanung eingehend besprechen. Sie können sich in allen Bereichen der Finanzierung auf unsere fachmännische Unterstützung verlassen. Treten Sie hierfür gerne mit uns in Kontakt.
Wenn Ihnen Ihr aktuelles MDK Gutachten vorliegt, können Sie ganz leicht einen ersten, groben und unverbindlichen Kostenvoranschlag mit unserem Zuzahlungsrechner berechnen. Geben Sie hierfür bitte Ihre Grundpflegezeiten ein. Berechnung ohne Gewähr.