Behandlungspflege
Der Hauptkostenanteil entfällt auf die Behandlungspflege und wird von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die Behandlungspflege umfasst die komplette medizinisch-pflegerische Versorgung und ist bei einem intensivpflichtigen Patienten in der Regel über 24 Stunden am Tag notwendig.
Grundpflege
Unter Grundpflege versteht man allgemeine Pflegeleistungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. 50% dieser Kosten trägt Ihre Krankenkasse, 50% Ihre Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von 1.995 € pro Monat, abhängig vom Pflegegrad.
Zuzahlungen
Je nach Pflegegrad laut Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kann ein geringer Eigenanteil an den Kosten der Grundpflege anfallen. Wir erstellen Ihnen einen ausführlichen Kostenvoranschlag und klären Sie über Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zur staatlichen Übernahme der Kosten auf.